Wie funktioniert eine Dichtheitsprüfung?
Die erste Dichtheitsprüfung bei Neubauten kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6) grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden. Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität fast ausnahmslos Wasserdichtheitsprüfungen durchgeführt. Dabei wird in der Praxis die Vorgehensweise des DWA-Merkblattes M 143 Teil 6 bevorzugt. Die sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung nach DWA M 143-6 funktioniert folgendermaßen: Zuerst wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung beziehungsweies des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche.
Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer im Merkblatt festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum (15 Minuten) aus der Leitung verloren gehen darf.
Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfall entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude.
Nach dem gleichen Prinzip erfolgt die Prüfung von Schächten aller Art: Erst wird aus Größe und Geometrie des Schachts eine zulässige Wasserverlustmenge errechnet, dann werden die Zu- und Abläufe verschlossen und schließlich zeigt eine 15-minütige Füllstandsprüfung, wie viel Wasser das Bauwerk verliert. Die wiederkehrende Dichtigkeitsprüfung, wie im Jahr 2015 wird, außer in der zuvor beschriebenen Weise, mittels einer Kamerabefahrung durchgeführt.