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Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Einwilligungserklärungen sind freiwillig.

Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.