Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen
Einwilligungserklärungen sind freiwillig.
Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.
Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.