Welche Anlagen müssen untersucht werden?
Gesetzliche Grundlage sind §18b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§34 und 7a des Landeswassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein, die aussagen, dass der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dem Stand der Technik entsprechen muss.
DIN-Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten, zum Beispiel bei technischen Inhalten auf überbetriebliche Normen. Normung und Standardisierung können die staatliche Regelsetzung in erheblichem Maße entlasten: Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor. Normen konkretisieren die gesetzliche Sorgfaltspflichten. Sie beschreiben den Stand der Technik, da sie regelmäßig überprüft und den neuesten Entwicklungen angepasst werden.
Grundleitungen für Schmutz- und Mischwasser müssen nach DIN 1986 Teil 30 auf Dichtheit geprüft sein, sofern keine nachweisbare Erstprüfung stattgefunden hat. Eine wiederkehrende Prüfung hat alle 20 Jahre zu erfolgen.