Die Stadt Geesthacht gehört keinem Ballungsraum an. Nach dem Gesetz bedeutet das: für sie ist mit Umgebungslärm der Verkehrslärm gemeint. Als Nicht-Ballungsraumgemeinde hätte sie bis zum 3. Juni 2007 nur die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr (16.439 Fahrzeuge am Tag) kartieren und bis zum 18. Juli 2008 für diese Straßen eine Lärmaktionsplanung vorlegen müssen. Die Stadt Geesthacht hat sich dafür entschieden, ein erweitertes Straßennetz kartieren zu lassen. Es erschien nicht sinnvoll, eine Lärmminderungsplanung für Straßenbruchstücke zu erstellen, ohne zu wissen, welche Lärmsituation in den anliegenden Straßen herrscht. Geesthacht hat daher zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für etwa 37 Kilometer eines erweiterten Straßennetzes abgegeben. In diesem Straßennetz finden sich Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von einer Millionen bis sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr.
Die Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Stadt Geesthacht hat im Jahr 2012 die Lärmkarten aus dem Jahr 2007 überprüft und festgestellt, dass es keine Notwendigkeit zur Überarbeitung gibt.
Im Kalenderjahr 2017 wurde erneut geprüft, ob die Lärmkarten für Geesthacht neu zu berechnen sind. Es wurden in nur wenigen Abschnitten eine deutliche Änderung der Verkehrsmengen und somit der zu erwartenden Lärmbelastung festgestellt, so dass keine Neuberechnung erfolgte. Dafür wurde mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart, dass im Bericht zur Lärmaktionsplanung im darauffolgenden Kalenderjahr 2018 die Hinweise insbesondere auch hinsichtlich der Prioritäten aufgenommen und entsprechend maßnahmenseitig gewürdigt werden - dies ist erfolgt.