Straßenreinigung durch den Betriebshof
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Was sollte ich noch wissen?
Sauber ist sicher
Die Beseitigung von Sand, Laub, Zweigen usw. ist für die Benutzung verkehrssicherer Straßen wichtig und trägt gleichzeitig zu einem sauberen Ortsbild in einer Stadt bei, in der sich auch alle wohlfühlen sollen. Denn in einer sauberen, freundlichen Stadt lebt es sich einfach besser.
Parkende Fahrzeuge
In Wohngebieten kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Reinigungsfahrzeuge wegen parkender Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß reinigen können. Die Stadt bittet daher alle Anlieger und Mieter, während der Durchführung der Reinigungsarbeiten ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück o.ä. zu parken, damit die Reinigung ungehindert durchgeführt werden kann.
Muss der Anlieger auch dann Gebühren bezahlen, wenn die Straße wegen parkender Fahrzeuge nicht gereinigt wird?
Leider ja. Es besteht verständlicherweise häufig Unzufriedenheit wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand. Gerichtsurteile besagen jedoch, dass eine Gebührenermäßigung für einzelne Grundstückseigentümer, vor deren Grundstücken regelmäßig Fahrzeuge parken, ausgeschlossen ist. Die Verwaltung arbeitet diesbezüglich in Einzelfällen mit Hauswurfsendungen, in welchen die Betroffenen auf den Reinigungstag hingewiesen werden. Sollte eine Straße z. B. wegen parkender Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß gereinigt werden können, müssen die Grundstückseigentümer/innen, vor deren Grundstücken die Fahrzeuge parken, trotzdem Gebühren bezahlen. Maßgeblich für die Gebührenerhebung ist die Reinigung der gesamten Straße, nicht die Reinigung vor dem jeweiligen Grundstück.
Straßenreinigung durch die Stadt Geesthacht
Die Kehrmaschinen sorgen fast unbemerkt in Geesthacht dafür, dass nicht nur der achtlos aus den Autos geworfene Müll, sondern vor allen Dingen auch der täglich anfallende Staub, Sand und Dreck aus den Rinnsteinen gefegt und abtransportiert wird.
Kann ich die Straßenreinigung kündigen?
Kann die Straßenreinigung ausfallen?
Anliegerpflichten
Beseitigung von Laub
Geesthacht verfügt über einen vergleichsweise hohen Anteil an Stadtgrün. Mit Einsetzen des Laubfalls der Straßenbäume ist schnelles Handeln erforderlich. Zum einen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, zum anderen ist der störungsfreie Ablauf des Regenwassers in die Kanalisation zu sichern. Die Stadt unterstützt die Grundstückseigentümer bei der Laubbeseitigung von Straßenbäumen im Herbst. In Straßen mit sehr hohem Baumbestand werden Sonderreinigungen durchgeführt.
Jedes Jahr im Herbst erhöht sich in Geesthacht jedoch auch die Anzahl der Sondereinsätze für die Laubbeseitigung. Der Grund dafür ist u. a., dass in Straßen mit hohem Baumbestand leider immer mehr Anlieger/innen das Laub, das sie auf ihren Grundstücken und auf den Gehwegen zusammenkehren und selbst zu entsorgen haben, am Fahrbahnrand aufhäufen. Das nun auf der Fahrbahn liegende Laub muss von den Kehrmaschinen und Laubsaugern aufgenommen werden, was bei der Stadt zusätzliche Kosten verursacht, die über die Gebühren von allen getragen werden müssen. Laub"haufen" können zudem nicht von Kehrmaschinen aufgenommen werden. Aus diesem Grund umfahren die Kehrmaschinen aufgehäuftes Laub.
Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Grundeigentümer müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.
Insbesondere darf die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen, Ampeln, und der gleichen) nicht behindert werden. Auch die Benutzbarkeit des Gehweges oder der Straße darf nicht beeinträchtigt werden.
Straßenreinigungsgebühren
Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren ergibt sich aus einer für die Gemeinden gesetzlich verpflichtenden Gebührenkalkulation. Die Straßenreinigungsgebühren werden getrennt nach Sommerreinigung und Winterwartung festgesetzt. Zudem sind die Straßen im Gemeindegebiet entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung in unterschiedliche Touren eingeordnet. Nach welchen Kriterien die Straßen kategorisiert werden, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen:
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Reinigungsklasse |
Straßenart |
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1 |
Hauptverkehrsstraße / Ortsdurchfahrt / Bus |
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2 |
Haupterschließungsstraße |
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3 |
Anliegerstraße |
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Fußgängerzone |
Gehweg |
Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße zugeordnet ist, können Sie der Anlage 2 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Geesthacht entnehmen.