Schulkindbetreuung Silberbergschule
Die Betreuung ist an den Unterrichtstagen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr in der für die Kinder unterrichtsfreien Zeit geöffnet.
An Sonn- und Feiertagen, Sonnabenden, Schulentwicklungstagen sowie an beweglichen Ferientagen findet keine Betreuung statt.
Anmeldung und Abmeldung
Die Aufnahme in die Betreuung bedarf einer schriftlichen Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes. Die Anmeldung ist bei der jeweiligen Ganztagskoordinatorin oder dem jeweiligen Ganztagskoordinator der Grundschule abzugeben. Die Teilnahme wird mit der Teilnahmebestätigung durch den Schulträger verbindlich. Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung behält seine Gültigkeit für ein Schuljahr, sofern keine Abmeldung erfolgt ist. Wenn keine neue Anmeldung für ein Schuljahr eingereicht wird, erlischt die Gültigkeit der Anmeldung am Ende des laufenden Schuljahres automatisch.
Eine Abmeldung von der Ganztagsbetreuung während des laufenden Schuljahres ist nur möglich für den Fall: a) eines Schulwechsels; b) einer längerfristigen Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen und c) eines anderen wichtigen Grundes. Über Abweichungen wird im Einzelfall entschieden. Bei der Abmeldung ist eine Frist von vier Wochen zum Monatsende einzuhalten. Die Abmeldung bedarf der Schriftform und ist bei der Betreuungskraft oder beim Schulträger abzugeben. Eine elektronische Form ist zulässig. Die Abmeldung wird mit Erhalt der Abmeldebestätigung durch den Schulträger verbindlich. Wenn keine neue Anmeldung für das darauffolgende Schuljahr eingereicht wird, erlischt die Gültigkeit der Anmeldung am Ende des laufenden Schuljahres automatisch.
Gebühren
Gegenstand der Benutzungsgebühr ist die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Zur teilweisen Deckung der Betriebs- und Personalkosten werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Anmeldung des Kindes an der Ganztagsbetreuung und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind aus der Ganztagsbetreuung ausscheidet. Für den Monat des Ausscheidens ist der volle Betrag zu zahlen. Die Benutzungsgebühr ist vom Beginn des Aufnahmemonats in einem Monatsbetrag gleichbleibend für 12 Monate zu entrichten, einschließlich der Nutzung der Ferienbetreuung. Die Benutzungsgebühr ist im Voraus spätestens bis zum 10. des jeweiligen Monats in einer Summe an die Stadtkasse Geesthacht zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos und nach Möglichkeit unter Verwendung des Lastschrifteinzugsverfahrens. Dafür muss ein SEPA Lastschriftmandat mit der Anmeldung erteilt werden. Für versäumte Betreuungstage (zum Beispiel aufgrund von Krankheit) erfolgt keine Erstattung der Gebühren.
Die Benutzungsgebühr staffelt sich wie folgt:
Frühbetreuung - 6:30 Uhr bis Unterrichtsbeginn: 20 Euro pro Monat
Nachmittagsbetreuung - Nach Unterrichtsschluss bis 17 Uhr: 135 Euro pro Monat
Die Frühbetreuung kann einzeln in Anspruch genommen werden.
Die Berücksichtigung von Geschwisterermäßigungen und sozialen Ermäßigungen von Elternbeiträgen erfolgt gemäß § 7 Absatz 1-3 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) der aktuellen Fassung. Auf Antrag kann eine Ermäßigung des Regelelternbeitrages der Ganztagsbetreuung aufgrund geringen Einkommens oder Geschwisterermäßigung gestellt werden.
Gebührenermäßigung
Auf Vorlage eines Leistungsbescheides nach dem Zweiten, Dritten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz kann die Gebühr um 100 % ermäßigt werden.
Außerdem wird eine Ermäßigung für Geschwisterkinder in folgender Höhe gewährt:
a) für das erste Geschwisterkind 50 %
b) ab dem zweiten Geschwisterkind 100%
Ferienbetreuung
Im Rahmen der Ganztagsbetreuung wird eine Ferienbetreuung wie folgt angeboten:
a) 2 Wochen in den Osterferien
b) 6 Wochen in den Sommerferien
c) 2 Wochen in den Herbstferien
d) 1 Woche in den Weihnachtsferien
Der Anmeldezeitraum in den Sommerferien ist auf 3 Ferienwochen im Rahmen des rechtlichen Anspruches innerhalb der 6 Ferienwochen pro Schülerin oder Schüler begrenzt.
Während der Ferien umfasst der tägliche Betreuungszeitrahmen 6:30 Uhr bis 17 Uhr. Sollten die Schülerinnen und Schüler nicht bis 8 Uhr in der Betreuung erscheinen, besteht keine Betreuungspflicht für diesen Tag. Abweichungen sind nach Rücksprache mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall möglich. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in einer der Geesthachter Grundschulen. Der Betreuungsort sowie die Anmelde- und Abmeldefrist und der Zeitraum der Ferienbetreuung wird mit der Anmeldung bekanntgegeben. In Ausnahmefällen kann sich der Ort der Ferienbetreuung kurzfristig ändern. Die Änderung wird spätestens mit der Bestätigung der Anmeldung mitgeteilt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung ist verbindlich. Die Anmeldebögen sind fristgemäß bei der für die Ferienbetreuung zuständigen pädagogischen Fachkraft abzugeben. Anmeldebögen, die nach dem Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Dem Schulträger bleibt vorbehalten im Einzelfall zu entscheiden sowie im Einzelfall Arbeitsbescheinigungen oder Buchungsbestätigungen einzufordern. Sofern ein angemeldeter Betreuungsbedarf nicht benötigt wird, ist dieser schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor dem 1. Tag der Ferienbetreuung abzusagen.
Während der Ferienbetreuung können Ausflüge mit den Schülerinnen und Schülern unternommen werden. Hierfür können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die von den Personensorgeberechtigten getragen werden. Eine Rückerstattung der angefallenen Kosten ist nicht möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Ferienbetreuung ist durch die Personensorgeberechtigten sicherzustellen. Während der Ferien erfolgt kein öffentlicher Schülertransport. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ab dem Tag der Einschulung möglich. Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassenstufe wird die Sommerferienbetreuung im vollen Umfang geöffnet.
Für die Ferienbetreuung gilt von 6:30 bis 8 Uhr und von 16 bis 17 Uhr eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Kindern.
Mittagsverpflegung während der Schulkindbetreuung
Der Schulträger bietet im Rahmen einer Kooperation mit einem externen Dienstleister eine Mittagsverpflegung für die Schulkindbetreuung an. Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten erhalten die Schülerinnen und Schüler ein warmes Mittagessen.
Die Buchung und Bezahlung der Essen erfolgt über ein Online-Abrechnungssystem. Das Online-Abrechnungssystem erfordert eine gesonderte Anmeldung. Nähere Informationen erteilt der externe Dienstleister der Mittagsverpflegung.
Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist für folgende Personengruppen möglich:
a) An der Grundschule in der Oberstadt, der Silberbergschule und der Buntenskampschule können alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das Personal des Schulträgers an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Mittagsverpflegung ist unabhängig von der Schulkindbetreuung.
b) An der Waldschule können nur Schülerinnen und Schüler, die an der Schulkindbetreuung angemeldet sind, Lehrkräfte und das eigene Personal des Schulträgers an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Der Preis für das Mittagessen beträgt:
a) für Schülerinnen und Schüler, Bundesfreiwilligendienstlerinnen und Bundesfreiwilligendienstler sowie für Auszubildende und Studentinnen und Studenten der Sozialen Arbeit 4,50 Euro pro Essen
b) für Lehrkräfte und Personal des Schulträgers an der Grundschule in der Oberstadt, der Silberbergschule sowie der Buntenskampschule 6,30 Euro und an der Waldschule 4,90 Euro.
Die Bestellung des Essens erfolgt im Voraus. Die Bestellfrist endet jeweils am Vortag um 12 Uhr. Das Essen kann noch am selben Tag bis 8 Uhr abbestellt werden. Zu spät abgesagte Essen werden in Rechnung gestellt.
Empfänger von Leistungen von Bildung und Teilhabe sind nach Vorlage des entsprechenden Gutscheines für die gemeinschaftliche Mittagesverpflegung bei dem Cateringunternehmen von der Zahlung des Mittagessens befreit.
Wird festgestellt, dass die bestellten Essen durch die Schülerinnen und Schüler vermehrt nicht abgeholt werden, behält sich der Schulträger vor, diese Schülerinnen und Schüler von der Mittagsverpflegung auszuschließen. Zudem wird eine Gebühr für die Entsorgung des Essens erhoben. Dies gilt auch bei Vorlage eines Gutscheines für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
Weitere Informationen zur Bestellung und Abrechnung des Mittagessens an der Waldschule Geesthacht
Weitere Informationen zur Bestellung und Abrechnung des Mittagessens an der Grundschule Silberberg