Schulkindbetreuung Alfred-Nobel-Schule
Die Betreuung und Kurse finden an den Unterrichtstagen von Montag bis Freitag nach dem Schulunterricht statt.
An Sonn- und Feiertagen, Sonnabenden, Schulentwicklungstagen sowie an beweglichen Ferientagen findet kein Ganztag statt.
Alfred-Nobel-Schule Anmeldung und Abmeldung
Die Teilnahme am außerschulischen Angebot der Offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich freiwillig und steht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule offen. Das Recht der Schule nach § 6 Abs. 2 SchulG, die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen im Rahmen des Ganztagsangebotes für einzelne Schülerinnen und Schüler für verbindlich zu erklären, bleibt davon unberührt.
Die Anmeldung zur offenen Ganztagsschule der Alfred-Nobel-Schule erfolgt für je ein Schulhalbjahr. Die Anmeldung für die Teilnahme am Ganztag erfolgt durch Abgabe des ausgefüllten Kurswahlbogens bei der Ganztagskoordination. Den Kurswahlbogen sowie das Kursheft erhalten Sie automatisch jeweils zum Beginn eines neuen Schuljahres. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Angebote der Offenen Ganztagsschule besteht nicht.
Die verbindliche Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an der Offenen Ganztagsschule endet mit dem Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres. Die Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule im laufenden Schulhalbjahr ist nur möglich für den Fall: a) eines Schulwechsels; b) einer längerfristigen Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen; c) eines anderen wichtigen Grundes. Sie bedarf der Schriftform und ist bei der Koordination der Offenen Ganztagsschule einzureichen. Sie wird mit Erhalt der Abmeldebestätigung durch den Schulträger verbindlich. Hier gilt eine Frist von 30 Tagen zum 1. des Folgemonats.
Alfred-Nobel-Schule Gebühren
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule wird zur anteiligen Deckung der laufenden Betriebs- und Personalkosten eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühren enthalten keine Kosten für die Mittagsverpflegung sowie außerordentliche Kosten, die in einzelnen Angeboten anfallen können. Beides wird zusätzlich berechnet. Die Zahlungspflicht beginnt mit der verbindlichen Anmeldung und endet mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abmeldung. Wird ein Kind im laufenden Schulhalbjahr aufgenommen oder verlässt ein Kind die Offene Ganztagsschule in Folge von vorzeitiger Abmeldung oder Ausschluss sind die Kosten anteilig zu zahlen, das heißt die Zahlungspflicht beginnt dann entsprechend zum 1. des Anmeldemonats und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung Berücksichtigung findet bzw. in dem der Ausschluss erfolgt ist.
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Alfred-Nobel-Schule ist eine monatliche Gebühr in Höhe von 70,00 Euro für jede angemeldete Schülerin und jeden angemeldeten Schüler zu entrichten. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann die Benutzungsgebühr in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides auf 50 Prozent des regulären Betrages festgelegt werden. Als sozialer Härtefall gelten der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB XII, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Alfred-Nobel-Schule Gebührenermäßigung
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Alfred-Nobel-Schule ist eine monatliche Gebühr in Höhe von 70,00 Euro für jede angemeldete Schülerin und jeden angemeldeten Schüler zu entrichten. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann die Benutzungsgebühr in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides auf 50 Prozent des regulären Betrages festgelegt werden. Als sozialer Härtefall gelten der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB XII, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.