Ein Vorteil der Schiedsverhandlung: Sie spart Kosten, Zeit und Nerven! Von Rechts wegen gefragt ist die Schiedsperson zudem bei so genannten Privatklagesachen. Haben Bürger wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung Anzeige erstattet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, müssen sich die Betroffenen selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies können sie jedoch erst tun, nachdem sie versucht haben, sich außergerichtlich mit dem Täter zu einigen. Eine solche Güteverhandlung findet vor der Schiedsperson statt.
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