Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)
Geesthacht, den 15. Juni 2015
Dr. Volker Manow
Bürgermeister
16.06.2015