Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Schiedsämter, die Wahl der Schiedspersonen, die Zuständigkeiten und das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
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Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Schiedsämter, die Wahl der Schiedspersonen, die Zuständigkeiten und das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).