Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 06. Mai 2018 in der Stadt Geesthacht
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 06. Mai 2018 in der Stadt Geesthacht
Geesthacht, 03. April 2018
Dr. Georg Miebach
Stellvertretender Gemeindewahlleiter
03.04.2018