Laubentsorgung durch den Betriebshof
Herbstzeit ist Laubzeit. Da kommt so einiges zusammen, bis die Bäume nur noch mit kahlen Ästen in den Himmel ragen. Doch Laubzeit ist auch Gefahrenzeit, wenn die Blätter nicht rechtzeitig von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Aber wer macht was? Und wo gehört das Laub dann hin? Geesthacht verfügt über einen vergleichsweise hohen Anteil an Stadtgrün. Mit Einsetzen des Laubfalls der Straßenbäume ist schnelles Handeln erforderlich. Zum einen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, zum anderen ist der störungsfreie Ablauf des Regenwassers in die Kanalisation zu sichern.
Wer ist für die Laubentsorgung zuständig?
Für die Gehwege (einschließlich der Baumscheiben und der als Parkflächen markierten Teile), die kombinierten Geh- und Radwege, die selbstständigen Fußwege (welche in Anlage 1 der Satzung aufgeführt sind), die begehbaren Seitenstreifen, Trennstreifen, Gräben, Grabenverrohrungen (die dem Grundstücksanschluss dienen) und für die Straßen, welche nicht in der Anlage 2 der Satzung aufgeführt sind, die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Rinnsteinen und Parkstreifen /-buchten, ist die Reinigung in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt. Die Übertragung der Reinigung bedeutet, dass das Laub durch die Grundstückseigentümer für die übertragenden Straßenteile zu beseitigen und zu entsorgen ist.
Wohin mit dem Laub?
Bekommt man Unterstützung bei der Laubentsorgung, wenn in der Straße städtische Bäume stehen?
- In der Straße müssen sich städtische Bäume befinden. Bäume, welche auf privaten Grund stehen, aber im Baumkataster aufgenommen sind, sind deshalb keine städtischen Bäume
- Die Straße wird gem. der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Geesthacht (Anlage 2) durch den Betriebshof gereinigt. Straßen, in welchen die Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer übertragen ist, erhalten keinen Big Bag. Da die Kosten über die Straßenreinigungsgebühren gedeckt werden, stehen die Big Bags nur jenen Grundstückseigentümern zur Verfügung, welche zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren veranlagt sind.
Für den Gebrauch des Big Bags gelten folgende Regeln:
- Die Big Bags sind ausschließlich mit Laub von städtischen Bäumen, welches im Rahmen der übertragenen Gehwegreinigung anfällt, zu befüllen.
- Laub von privaten Bäumen, Laub auf privaten Grundstücken, Äste, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle dürfen nicht in den Big Bag gefüllt werden. Sollte seitens der Stadt Geesthacht ein Verstoß hiergegen festgestellt werden, wird kein Big Bag mehr zur Verfügung gestellt.
- Die Big Bags stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung, so dass pro Grundstück nur ein Big Bag zur Zeit herausgegeben wird. Während der Laufzeit der Big Bag Aktion kann der Big Bag beliebig oft getauscht werden.
In welchem öffentlichen Bereich ist der Grundstückseigentümer für die Laubentsorgung verantwortlich?
Die Reinigungspflicht für übertragene Straßenteile erstreckt sich über die Frontlänge des anliegenden Grundstückes. Dies gilt, gleich ob es sich um die Vorderfront oder um eine Seiten- bzw. Hinterfront handelt. Wem der Baum gehört, welcher das Laub abwirft, ist hierbei unerheblich.
Was muss man tun, um einen Big Bag zu erhalten und wie ist die Abholung geregelt?
Sollte sich bei den oben genannten Rufnummern ein Anrufbeantworter melden, so kann eine Nachricht mit Namen und Adresse (Straße und Hausnummer) und ob ein Big Bag geliefert, getauscht oder abgeholt werden soll, hinterlassen werden. Das Anliegen wird dann bearbeitet. Alternativ ist auch eine Nachricht per E-Mail an staedtische-betriebe@geesthacht.de möglich. Da es sich bei der Big Bag Aktion um eine freiwillige Leistung der Stadt Geesthacht handelt, werden keine Terminzusagen gegeben!
In welchem Zeitraum kann ich einen Big Bag erhalten?
Der Zeitraum wird individuell jedes Jahr festgelegt. Die Big Bag Aktion beginnt aber nicht vor Oktober und endet spätestens im Dezember. Außerhalb der festgelegten Aktionszeit erfolgt keine Ausgabe von Big Bags. Die Big Bags müssen mit Ende der Aktion wieder abgegeben werden und dürfen nicht bis zum nächsten Aktionszeitraum behalten werden!