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Im Anschluss an die Erstellung der Lärmkarten im Jahr 2007 wurden 2008 Aktionspläne für Orte in der Nähe der mit den Lärmkarten identifizierten Hauptlärmquellen aufgestellt. In einer Informationsveranstaltung am 2. September 2008 im Ratssaal wurde der LAP von dem Planungsbüro PGT vorgestellt. 

Am 13. März 2009 hat die Ratsversammlung Geesthacht den vorgelegten Lärmaktionsplan (LAP) zum Zwecke der Prüfung geeigneter Maßnahmen beschlossen. Die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich B404/B5 (Geesthachter Straße) hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit ist abgeschlossen. Ein Bericht zu den Ergebnissen dieser Prüfung sowie der Konkretisierung der im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen wurde erstellt.

Auch die Lärmaktionspläne sind nach dem Gesetz alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan der Stadt Geesthacht wurde zum ersten Mal im Kalenderjahr 2013 überprüft. Im Kalenderjahr 2018 erfolgte eine Fortschreibung. Der Bericht wurde auch der EU über ein festgelegtes Formblatt zur gesetzlich vorgeschriebenen Berichtserstattung weitergeleitet.