Zwei Themen von öffentlichem Interesse
Liebe Geesthachterinnen und liebe Geesthachter,
ich möchte heute zwei Themen aufgreifen, die ganz unterschiedlich gelagert sind, aber dennoch eine Gemeinsamkeit haben: Sie sind von öffentlichem Interesse und sie können Unsicherheiten wecken, wenn Informationen fehlen…
Am Montag wurde im Ausschuss für Energie und Umwelt der Hang im Bereich Katzberg besprochen. Vor einiger Zeit ist aufgefallen, dass obere Erdschichten dort in Bewegung waren. Zu erkennen war das beispielsweise an verschobenen Treppenstufen. Sensibilisiert durch die Geschehnisse rund um den Lauenburger Butterberg hat die Stadtverwaltung Teile der Wanderwege in dem betroffenen Bereich gesperrt. Es wurden umfangreiche Untersuchungen durch- und Gespräche geführt. Aus den gesammelten Informationen hat dann der Fachdienst Umwelt des Rathauses mehrere Handlungsoptionen erarbeitet, über die die Politik am Montag in öffentlicher Sitzung diskutiert hat. Das Ergebnis: Die Fraktionen möchten das Thema nochmal beraten und Ende Mai wird der Hang erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Energie gesetzt. Wichtig für die grundsätzliche Einordnung: Zu keiner Zeit waren Häuser am Hang nahe des Katzbergs und in unmittelbarer Nähe in Gefahr abzurutschen. Die getroffenen Maßnahmen waren und sind Vorsichtsmaßnahmen. Wer mehr über die Hintergründe und die Ist-Situation erfahren möchte, kann sich auf der Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) informieren. Über den Reiter „Rathaus & Politik“ ist mit wenigen Klicks die Sitzungsvorlage des Ausschusses für Umwelt und Energie einsehbar, der am 28. April getagt hat. In dieser Vorlage sind viele Informationen – auch die vorgestellten Handlungsvarianten – nachzulesen.
Das zweite Thema: Am kommenden Freitag, 9. Mai, findet um 18 Uhr die nächste Sitzung der Ratsversammlung im Ratssaal vom Geesthachter Rathaus statt. Dabei befassen wir uns mit zukunftsweisenden Themen. So sind dann unter anderem auch die neuen Gebühren für den Wohnmobilstellplatz „Alter Schiffsanleger 777“ auf der Tagesordnung. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2015 und bedarf einer Anpassung. Kommunale Gebühren müssen regelmäßig auf Basis einer Gebührenkalkulation überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Grundsätzen der Kostendeckung entsprechen. Daher wurde eine neue Gebührenkalkulation durchgeführt. Diese Kalkulation hat gezeigt, dass eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich ist, um eine nachhaltige Kostendeckung zu ermöglichen. Dies soll nun erfolgen.
Ihr Bürgermeister
Olaf Schulze
(erschienen am 3. Mai 2025 im Wochenend-Anzeiger)