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Inklusionsbeauftragte/r bei der Stadt Geesthacht

Ein Inklusionsbeauftragter/eine Inklusionsbeauftragte hat die Aufgabe, die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu fördern. Dies umfasst die Beratung der Kommune, die Unterstützung bei der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen und die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. 

Konkret bedeutet das:
  • Beratung und Unterstützung: Der Inklusionsbeauftragte berät die Kommune in allen Fragen der Inklusion und unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, um eine barrierefreie und inklusive Umwelt zu schaffen. 
  • Zusammenarbeit: Er arbeitet mit verschiedenen Fachbereichen (z.B. Schulen, Sozialämter, Bauverwaltung) zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in die jeweiligen Prozesse integriert werden. 
  • Wahrung der Rechte: Der Inklusionsbeauftragte vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen und achtet darauf, dass ihre Rechte gemäß dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gewahrt werden. 
  • Sensibilisierung: Er trägt dazu bei, die Sensibilität für Inklusionsfragen in der Verwaltung zu erhöhen und die Mitarbeiter auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. 
  • Förderung der Teilhabe: Der Inklusionsbeauftragte fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, z.B. durch die Bereitstellung von barrierefreien Räumen, die Organisation von Veranstaltungen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. 
  • Netzwerkarbeit: Er knüpft Kontakte zu anderen Akteuren im Bereich der Inklusion (z.B. Behindertenverbände, Integrationsämter) und pflegt den Austausch mit ihnen. 
  • Berichterstattung: Der Inklusionsbeauftragte erstellt regelmäßig Berichte über die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen und die Fortschritte in der Inklusion.