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Informationen zur Kamerabefahrung

Nach DIN 1986-30 erfolgt die Zustandserfassung durch Inspektion mit einer Kanalkamera, sofern die Leitung nur häusliches Abwasser ableitet. Die Kamera wird dabei über einen Schacht auf dem Grundstück oder eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt. Je nach dem verwendeten technischen System wird sie dann an einem Glasfiberstab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder sie ist in der Lage, die Leitungen mit einem eigenen Antrieb zu befahren. Meist werden aber in Grundstücksleitungen geschobene Kameras verwendet. Vor Befahrung ist die Leitung von Rückständen zu reinigen!

Ist auf dem Grundstück oder vom Gebäude her Gebäude kein Zugang zu den Leitungen gegeben (was an sich bereits ein unzulässiger Zustand ist), so kann eine Satelliten-Kamera vom öffentlichen Hauptkanal aus seitlich in den Hausanschlusskanal und die Grundleitung einfahren. Erfolgt die Befahrung vom Hauptkanal aus, ist der Abwasserbetrieb Geesthacht vorher zu informieren!! Die wichtigste technische Neuerung der letzten Jahre sind Mini-Kameraköpfe, die im Grundleitungsnetz in Seitenabzweige abbiegen können. Diese „navigierbaren Optiken“ ermöglichen es mittlerweile, ganze Netze bis in den hintersten Winkel und auch unter der Gebäude-Grundplatte zu begutachten. Damit schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass geltende Inspektions- und Prüfvorschriften technisch tatsächlich vollzogen werden können. Die Kameraoptiken liefern hoch auflösende Farbbilder aus der Abwasserleitung und werden von einem mobilen Steuerpult mit Monitor aus überwacht. Satellitenkameras werden von einem Einsatzfahrzeug auf der Straße aus gesteuert.

Eine Inspektion ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos. Die Dokumentation besteht in der Regel aus  einer Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf CD oder DVD. Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der Aufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden. Das Bildmaterial sollte gute Qualität haben, da es als Grundlage für die Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen dient. Außerdem sollte der Grundstückseigentümer einen Leitungsplan mit den lagegenau eingezeichneten und nach einschlägigen Standards bezeichneten Schäden bekommen.