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Gleichstellungsbeauftrage/r bei der Stadt Geesthacht

Eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter hat die Aufgabe, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt zu fördern. Sie beraten die Verwaltung und die politische Vertretung bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags und wirken an Vorhaben und Entscheidungen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben. 

Konkrete Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
  • Beratung und Unterstützung: Die Gleichstellungsbeauftragte berät die Verwaltung und die politische Vertretung (Rat oder Kreistag) bei der Erkennung gleichstellungspolitischer Handlungsbedarfe und der Entwicklung von Maßnahmen zur Benachteiligungsabbau; Sie unterstützt bei der Umsetzung von Gleichstellungsplänen und -projekten; Sie berät und unterstützt Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen und bei Fragen der Gleichstellung; Sie initiiert und begleitet Maßnahmen zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, insbesondere für Frauen. 
  • Mitwirkung an Entscheidungen: Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an Personalmaßnahmen (z.B. Einstellungen) und anderen Entscheidungen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben; Sie hat Teilnahme- und Anhörungsrecht in allen kommunalen Gremien; Sie kann sich in allen politischen Gremien zu gleichstellungsrelevanten Themen äußern und Vorschläge einbringen. 
  • Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkpflege: Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Gleichstellung zu fördern und zu sensibilisieren; Sie knüpft und pflegt Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen, -verbänden und anderen Institutionen; Sie organisiert Veranstaltungen, Fachtagungen und Frauennetzwerke.

  • Weitere Aufgaben:
    • Sie sammelt Informationsmaterialien und stellt sie Interessierten zur Verfügung. 
    • Sie initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Alleinerziehende, Migrantinnen und andere Frauen. 
    • Sie arbeitet an der Gestaltung einer geschlechtergerechten Amtskultur mit. 
    • Sie wirkt an der Prävention und dem Abbau von Gewalt gegen Frauen mit. 

  • Rechtsstellung:
    • Die Gleichstellungsbeauftragte ist weisungsfrei in der Ausübung ihrer Aufgaben und hat einen besonderen Schutz vor Kündigung, Versetzung und Abordnung.