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Gewerbewesen

(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Anmeldung ist in der Gemeinde vorzunehmen, in deren Bereich der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.
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(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Kriterien für die Ummeldung des Gewerbes sind die Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt sowie die Änderung / Erweiterung der Betriebstätigkeit. Ummeldungen sind kostenpflichtig.
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(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Aufgabe eines bestehenden Betriebes ist der Stadt mit diesem Formular anzuzeigen. Die Abmeldung ist kostenfrei. Bei Abmeldung wegen Verlegung in einen anderen Meldebezirk beträgt die Gebühr 10 €.
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(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist kostenpflichtig.
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(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)