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Mit der Richtlinie 2002/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Instrumente sind:

  • die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • die Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung der Belastungen durch Lärmaktionspläne (LAP)