Inhalt

Für viele Familien unserer Stadt eine Umstellung im Alltag

Liebe Geesthachterinnen und liebe Geesthachter,

diese Woche bedeutete für viele Familien unserer Stadt eine Umstellung in ihrem Alltag: Denn die Schule hat wieder begonnen. Auch für die Stadtverwaltung Geesthacht geht der Beginn des Schuljahres 2026/2027 mit Veränderungen einher.

Das Recht auf Ganztagsbetreuung: Ab diesem Schuljahr haben Erstklässlerinnen und Erstklässler Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz - ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt das dann für alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Rahmen des Rechtsanspruchs – also unter anderem den zeitlichen Umfang und die Finanzierung – geben Bund und Land vor. Die praktische Umsetzung dessen liegt bei den Kommunen – also auch bei der Stadt Geesthacht. Die gute Nachricht: Wir können zum Schuljahr 2026/2027 bereits mehr anbieten, als es das Land fordert. Denn in diesem Schuljahr haben nicht nur alle Erstklässlerinnen und Erstklässler, für die ein Betreuungsplatz angefordert wurde, einen erhalten. Auch der Bedarf der zweiten bis vierten Klassen kann zu einem Großteil gedeckt werden. Außerdem bieten wir einen größeren Umfang an Betreuungsstunden an, als das Land fordert. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche mit bis zu acht Stunden täglich - der Unterricht zählt zu dieser Betreuungszeit dazu. In Geesthacht bieten wir sogar bis zu 10,5 Stunden Betreuung an. Um diese Zeitfenster abdecken zu können, wurde in den vergangenen Jahren das Personal für den Ganztag erhöht. Und um ausreichend Platz für die Angebote zu haben, wurden beispielsweise an der Buntenskampschule zusätzliche Räume durch Container geschaffen. Für die Waldschule wird derzeit weiter der Bau einer Mensa vorangetrieben.

Sie sehen, das neue Schuljahr bringt einige Neuerungen mit sich – ihre Umsetzung war und ist für die Stadt eine große Herausforderung. Wir gehen diese aber gerne und mit großem Einsatz an!

Ihr Bürgermeister
Olaf Schulze

(erschienen am 22.08.2026 im Wochenend-Anzeiger)