- In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin zahlt in der Regel einen Kostenvorschuss in Höhe von 70 Euro.
- Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
- Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
- Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
- Der Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Wenn möglich, hilft sie Lösungen zu finden, an die die Parteien noch nicht gedacht haben. Wichtig: Die Schiedspersonen sind keine Schiedsrichter, sondern Moderatoren!
- Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam, für 30 Jahre gültig und jederzeit vollstreckbar.
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