Der Bürgervorsteher
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Ratsversammlung und wird aus seiner Mitte gewählt. Das unentziehbare Vorschlagsrecht hierfür hat die stärkste Fraktion. Peter Groh (CDU) ist am 27. Juni 2008 in der konstituierenden Sitzung zum Bürgervorsteher der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht gewählt worden.
Aufgaben des Bürgervorstehers
Er lädt zu den Sitzungen der Ratsversammlung ein, setzt nach Beratung mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf. Er wahrt das Hausrecht im Ratssaal der Stadt Geesthacht. Zu seinen Aufgaben gehört es weiter, die Belange der Ratsversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ sowie in gerichtlichen Verfahren zu vertreten.Zusammen bzw. in Abstimmung mit dem Bürgermeister vertritt er die Stadt Geesthacht bei öffentlichen Anlässen. Er ist außerdem Vorsitzender des Ältestenrates.Alle Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, sich in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden an die Ratsversammlung zu wenden. Der Bürgervorsteher ist hier Ansprechpartner.
Rechtliche Grundlagen
Das Handeln des Bürgervorstehers wird durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, durch die Hauptsatzung der Stadt Geesthacht und durch die Geschäftsordnung der Ratsversammlung bestimmt.
Markt 15
21502 Geesthacht
Vertretung:
1. Stellv. Bürgervorsteher
Jürgen Leonhardt
2. Stellv. Bürgervorsteherin
Heide-Lucia Gloor
Sprechzeiten: nach Absprache

