Für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehnder erheblicher Gehbehinderung oder einer Mobilitätsbeeinträchtigung gibt es in Schleswig-Holstein (Sonderregelung) den sogenannten gelben Parkausweis zur Parkerleichterung, ähnlich des Parkausweises für Schwerbehinderte.
Diese Parkerleichterung ist für Behinderte, denen nicht das "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt wurde. Bitte beachten Sie: Parkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet dürfen jedoch auf keinen Fall von dieser Gruppe benutzt werden.