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Für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehnder erheblicher Gehbehinderung oder einer Mobilitätsbeeinträchtigung gibt es in Schleswig-Holstein (Sonderregelung) den sogenannten “gelben Parkausweis“ zur Parkerleichterung, ähnlich des Parkausweises für Schwerbehinderte

Diese Parkerleichterung ist für Behinderte, denen nicht das "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt wurde. Bitte beachten Sie: Parkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet dürfen jedoch auf keinen Fall von dieser Gruppe benutzt werden.

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