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  Amtliche Bekanntmachung

Sondersatzung
zur
Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, der Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 09.12.2016 (Sondersatzung Bergedorfer Straße Fußgängerzone)

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetz Schleswig Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 09.12.2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Für die im zeitlichen Geltungsbereich dieser Satzung erfolgende Umgestaltung der Fußgängerzone Bergedorfer Straße (von der Berliner Straße bis zur Norderstraße) wird der beitragsfähige Aufwand gemäß § 2 der Satzung abweichend von § 4 Absatz 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 14.12.2016 zu 35 v.H. auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

 Artikel 2
Inkrafttreten

 Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Satzung tritt am 31.12.2018 wieder außer Kraft.

Geesthacht, den 14.12.2016

Olaf Schulze
Bürgermeister

 

 

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