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  Amtliche Bekanntmachung

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. II / 3 "Geesthachter Straße"

 

Plangebiet

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: von dem Flurstück 8681 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Osten: durch die Geesthachter Straße
Im Süden:

von dem Flurstück 27/22 der Flur 4, Gemarkung Besenhorst und der Straße „An der Post“

Im Westen: von den Flurstücken 27/1, 27/2, 27/18, 27/20 der Flur 4, Gemarkung Besenhorst und 6367 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 16. Juni 2016 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan II/ 3 „Geesthachter Straße“ aufzustellen. Der Grundeigentümer hat sich dazu entschlossen das Grundstück einer zum größten Teil neuen Nutzung zuzuführen. Das Bauvorhaben sieht die Verortung von ca. 75 Wohneinheiten im Betreuten Wohnen zzgl. Büro und Servicestützpunkt eines Serviceanbieters und eines angedachten Neubaus des bestehenden Discounters vor.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.

 

Geesthacht, 17. Juni 2016

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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