Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/ 25 „Bergedorfer Straße Süd“
Plangebiet:
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: | von dem Flurstück 10302 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht |
Im Osten: | durch die Bergedorfer Straße |
Im Süden: | von den Flurstücken 849, 4032, 1272, 8172 und 384 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht |
Im Westen: | durch die Mühlenstraße |
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 12.04.2016 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan I/ 25 „Bergedorfer Straße Süd“ aufzustellen. Der Grundeigentümer hat sich für den Bau des rückwärtigen Grundstücksbereiches entschieden. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von 14 Wohneinheiten vor sowie die Etablierung eines Trägers für einen Senioren- und Pflegedienst im Untergeschoss.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.
Geesthacht, den 13.04.2016
Olaf Schulze
Bürgermeister