Amtliche Bekanntmachung
a) Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/3C
3. Änderung „Hafencity“; Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. I/3C
2. Änderung „Ex-Bankel“
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung zum vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan Nr. I/3C 3. Änderung „Hafencity“ im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. I/3C 3. Änderung
„Hafencity“; Aufhebung Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. I/3C 2. Änderung „Ex-Bankel“
Plangebiet B-Plan Nr. I/3C 3. Änd:
Nördlich angrenzend an den städtischen Hafen, südlich der Steinstraße sowie Teile der Steinstraße, Flurstücke 9141, 9142, 11461, 12249, 12250, 12251, 12252, 12255, 12256, 12259, 12260, 12263, 12297 sowie Teile der Flurstücke 4430, 12266, 12267 und 12346.
Übersichtsplan B-Plan Nr. I/3C 3. Änd.:
(Hinweis: B-Plangebiet Nr. I/3C 2. Änd. deckungsgleich, bis auf eine geringe Arrondierung im westlichen Bereich)
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/3C 3. Änd. „Hafencity“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. I/3C 3. Änd. „Hafencity“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes u.a. für den Geschosswohnungsbau inkl. Staffelgeschoss. Aufgrund der Änderung des Konzeptes -und des Wechsels des Investors bzw. jetzigen Vorhabenträgers- hat der Ausschuss für Planung und Umwelt in gleicher Sitzung deshalb beschlossen, den Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. I/3C 2. Änd. „Ex-Bankel“ aufzuheben, dies wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung zum
vorhabenbezogenen B-Plan Nr. I/3C 3. Änd. „Hafencity“ im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB
Am Donnerstag, 04.02.2016, 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Raum 213 (2.Stock), Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/3 C 3. Änderung „Hafencity“ (Gebiet s.o.)
statt. Ziel der Planung ist es, im Rahmen der innerstädtischen Siedlungsentwicklung, allgemeine Wohnbauflächen für den Geschosswohnungsbau inkl. Staffelgeschossen zu ermöglichen.
Das Bauleitplanverfahren wird vom Büro „claussen-seggelke stadtplaner“, Hamburg durchgeführt.
In der Veranstaltung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die Auswirkungen der Planungen vorgestellt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Geesthacht, den 11.01.2016
Dr. Volker Manow
Bürgermeister