Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Führung des Radverkehrs auf der Route Freibad-Oberstadt verbessert werden. Da die Straßenbreite zu gering ist, können keine Hochbord- Radwege angelegt werden. In einem ersten Schritt werden mit Markierungen Rad- und Kfz- Verkehr geordnet. In 2016 sollen die Kreuzungen Rathausstraße/Lauenburger Straße und Rathausstraße/Trift sicherer gestaltet werden. Ebenso ist vorgesehen, die Querung der Berliner Straße an der Einmündung Trift und der Elbuferstraße an der Kreuzung Sielstraße mit der Erneuerung der Signalanlagen zu erleichtern.
Markierung von Schutzstreifen auf den Fahrbahnen Sielstraße und Rathausstraße
Um Konflikte mit dem Fußgängerverkehr zu vermeiden, wird der Radverkehr mit Hilfe von Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Der Schutzstreifen wird vorerst von derEinmündung der Johannes-Ritter-Straße aufwärts auf die Fahrbahn der Rathausstraße bis zur Trift markiert. Er hat eine Breite von 1,25
m bis 1,75 m. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und mit einer unterbrochenen Linie abgeteilt. Er wird mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet und ist für Radfahrer bestimmt. Es gilt das Rechtsfahrgebot, d.h. der Schutzstreifen darf daher nur in einer Richtung, von der Sielstraße zur Trift, befahren werden.
Der Schutzstreifen kann bei Bedarf von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden, wenn z.B. die Fahrbahn für die Begegnung von zwei Fahrzeugen nicht ausreicht. Radfahrende dürfen dabei nicht gefährdet werden. Die Geschwindigkeit ist entsprechend zu verlangsamen. Das Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht zulässig.
Markierung eines Radweges über die Trift (ehemals Wochenmarkt)
Zur sicheren Führung des Radverkehrs über die Trift werden Kfz-Verkehr und Radverkehr auf dem großen Platz klar voneinander getrennt. Von der Rathausstraße kann in die Trift auf einen 3,50 m breiten, markierten Radweg mit Benutzungspflicht eingebogen werden. Der Radweg darf in beide Richtungen befahren werden und führt bis zur Kreuzung Buntenskamp/Schüttberg.
Zu beachten ist, dass der Radweg nicht von Kraftfahrzeugen genutzt werden darf. Der Radweg ist eindeutig durch weiße Fahrrad-Symbole gekennzeichnet. Die Markierungen sind zu beachten. Zusätzlich zeigen die blauen Schilder mit weißem Fahrrad den benutzungspflichtigen Radweg an.
An der Kreuzung Trift / Butenskamp, Schüttberg wird die Vorfahrt neu geregelt.
Mit der Trennung von Radweg und Fahrbahn kann auch der Parkplatz neu geordnet werden. Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge sowie Krankentransporte werden berücksichtigt. Achtung: Geänderte Vorfahrtsregelung im Buntenskamp und Schüttberg!