Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB
Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben.
Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 07. September 2015 geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundfahrräder, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2014 und dem 28.02.2015 hier abgegeben wurden, am 08. September 2015 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.
Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.
Geesthacht, den 17. August 2015
Dr. Volker Manow
Bürgermeister