Amtliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
über den Bebauungsplan Nr. IX/ 10 1. Änderung „Gewerbegebiet am Schleusenkanal“
Plangebiet:
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: von dem Flurstück 1/426 und 1/425 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst
Im Osten: von dem Flurstück 1/165 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst
Im Süden: Am Schleusenkanal
Im Westen: von dem Flurstück 35 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 27.04.2015 beschlossen, für das o.g. Plangebiet die 1. Änderung des Bebauungsplanes IX/ 10 „Gewerbegebiet am Schleusenkanal“ aufzustellen.
Mithilfe eines Modernisierungskonzeptes möchte der bestehende Discounter sein Unternehmenskonzept kundenfreundlicher und zukunftsorientierter gestalten. Um die heutigen Ansprüche eines modernen Discounters zu erhöhen und die Attraktivität zu steigern, bedarf es einer Mehrverkaufsfläche von 400 qm. Der derzeitig rechtskräftige Bebauungsplan Nr. IX/ 10 setzt eine maximale Verkaufsfläche von 1.000 qm fest. Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/ 10 soll Bauplanungsrecht für die Umsetzung des Modernisierungskonzeptes für den bestehenden Discounter geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.
Geesthacht, 30.04.2015