Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnung vom 17. Dezember 2014 wird aufgehoben.
Stadtverordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015
aus Anlass der Veranstaltungen „Marktsonntage“ der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom
29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November
2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:
§ 1
Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:
Marktsonntag am Sonntag, 03. Mai 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 13. September 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 01. November 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
§ 2
Diese Verordnung tritt am 03. Mai 2015 in Kraft und mit Ablauf des 01. November 2015 außer Kraft.
Geesthacht, den 30. März 2015
In Vertretung
Maren Marquardt
Erste Stadträtin