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  Amtliche Bekanntmachung

                                                      zur Prüfung der Standsicherheit der Grabmäler auf den Friedhöfen der Stadt Geesthacht

 

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geesthacht weist darauf hin, dass im April 2015 im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die einmal jährlich durchzuführende Prüfung zur Standsicherheit aller Grabmäler auf den Friedhöfen der Stadt Geesthacht durchgeführt wird.

Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät durch die Friedhofsmitarbeiter.

Grabmale, welche nicht die erforderliche Standsicherheit aufweisen, werden mit einem Warnaufkleber versehen. Grabmale, welche akut umsturzgefährdet sind und somit für Friedhofsnutzer eine akute Gefahr darstellen, werden durch das Friedhofspersonal gesichert und weiträumig abgesperrt. Nötigenfalls erfolgt der sach- und fachgerechte Abbau des Grabmals.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten der Grabstätten nach den Vorschriften der zurzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht für die Erhaltung und Wiederherstellung der Standsicherheit der Grabmäler verantwortlich sind. Die Nutzungsberechtigten haben aufgrund der angebrachten Warnhinweise unverzüglich die Standsicherheit des Grabmales wiederherzustellen und sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Nötigenfalls erfolgt eine schriftliche Aufforderung, sofern nach einer angemessenen Frist die Wiederherstellung der Standsicherheit nicht erfolgt ist. Sollte der Nutzungsberechtigte bei Gefahr im Verzuge nicht unverzüglich herangezogen werden können, so wird seitens der Friedhofsverwaltung ein Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahr durch Abbau des Grabmales beauftragt.

Der Nutzungsberechtigte wird nachträglich schriftlich hierüber informiert und auf seine Kostenersatzpflicht hingewiesen.

Geesthacht, 24. März 2015

In Vertretung

Maren Marquardt
Erste Stadträtin

 

 

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