Amtliche Bekanntmachung
Stadtverordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015
aus Anlass der Veranstaltungen "Marktsonntage" der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom
29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die
zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252)
in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:
§ 1
Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:
Marktsonntag am Sonntag, 22. März 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 03. Mai 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 06. September 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 01. November 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr
.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 22. März 2015 in Kraft und mit Ablauf des 01. November 2015 außer Kraft.
Geesthacht, den 17. Dezember 2014
Dr. Volker Manow
Bürgermeister