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Sondersatzung Fußgängerzone (PDF, 196 kB, 30.03.2023)

 

Sondersatzung   zur   Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, der Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 08.12.2000 (Sondersatzung Bergedorfer Straße Fußgängerzone)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetz Schleswig Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 13.06.2014 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Für die im zeitlichen Geltungsbereich dieser Satzung erfolgende Umgestaltung der Fußgängerzone Bergedorfer Straße (von der Berliner Straße bis zur Norderstraße) wird der beitragsfähige Aufwand gemäß § 2 der Satzung abweichend von § 4 Absatz 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 08.12.2000 zu 35 v.H. auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung tritt am 31.12.2018 wieder außer Kraft.

 

 

Geesthacht, den 27. August 2014

 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

 

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