Sondersatzung Fußgängerzone (PDF, 196 kB, 30.03.2023)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetz Schleswig Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 13.06.2014 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Für die im zeitlichen Geltungsbereich dieser Satzung erfolgende Umgestaltung der Fußgängerzone Bergedorfer Straße (von der Berliner Straße bis zur Norderstraße) wird der beitragsfähige Aufwand gemäß § 2 der Satzung abweichend von § 4 Absatz 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 08.12.2000 zu 35 v.H. auf die Beitragspflichtigen umgelegt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung tritt am 31.12.2018 wieder außer Kraft.
Geesthacht, den 27. August 2014
Dr. Volker Manow
Bürgermeister