Amtliche Bekanntmachung
Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 BGB
Am Dienstag, dem 30. September 2014 findet ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof, Mercatorstraße 14, die öffentliche Versteigerung von Fundsachen statt.
Versteigert werden Fundsachen der unterschiedlichsten Art (z.B. Fahrräder, jedoch keine Mobiltelefone und keine Schmuckgegenstände), für welche die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist. Die zur Versteigerung stehenden Fahrräder und sonstigen Fundgegenstände können am Tag der Versteigerung ab 13:30 Uhr vor Ort besichtigt werden.
Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung, wobei der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden kann, dass mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). D
Die Fundgegenstände werden hierbei im augenscheinlichen Zustand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung veräußert.
Geesthacht, den 22. August 2014