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  Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

 

Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden Gegenstände der unterschiedlichsten Art als Fundsache abgegeben.

 

Die Verlierer und Finder dieser Fundsachen werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 29. September 2014 geltend zu machen.

 

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundsachen, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2013 und dem 28.02.2014 (Fahrräder und sonstige Fundgegenstände) hier abgegeben wurden, am 30. September 2014 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.

 

Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.

 

Geesthacht, den 22. August 2014

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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