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  Amtliche Bekanntmachung

Einwohnerfragestunde                                                                                                                           

 

Am Freitag, dem 12. September 2014, findet eine Ratsversammlung statt.

 

Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das

14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen

oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.

 

Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden,

sofern sie spätestens am 31. August 2014 eingegangen sind.

 

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen,

Einwohnerfragestunden stattfinden.

Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.

 

Geesthacht, 29. Juli 2014

 

 

Samuel Walter Bauer
Bürgervorsteher

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