Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung
a) des Entwurfs der Änderung des F-Planes Nr. 7.13 „Westhafen I“
b) des Entwurfs des B-Planes Nr. I/30 „Westhafen I“
nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung am 08.07.2014 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe
a) der Änderung des F-Planes Nr. 7.13 „Westhafen I“ der Stadt Geesthacht für das Gebiet: Südlich der Steinstraße, Teile der Baustraße sowie östlich der Baustraße, im Süden übergehend in die Wasserfläche (Hafen), im Osten abgrenzend mit Teilen der Grundstücksgrenzen der Flurstücke 4426, 4190, 12257, 12261, 12262
Übersichtsplan:
b) des B-Planes Nr. I/30 „Westhafen I“ der Stadt Geesthacht für das Gebiet: Südlich der Steinstraße, Teile der Baustraße sowie östlich der Baustraße, im Süden übergehend in die Wasserfläche (Hafen), im Osten abgrenzend mit Teilen der Grundstücksgrenzen der Flurstücke 4426, 4190, 12257, 12261, 12262
Übersichtsplan:
und die Begründungen liegen vom 28. Juli bis einschl. 29. August 2014 im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf die Tiere und Pflanzen, auf den Boden, auf das Wasser, auf Klima/Luft, auf Ort- und Landschaftsbild sowie die Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (2), (5) und (6)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Umwelteinwirkung Lärm, Hochwasser/-schutz.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in (1), (4) und (5)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential zu Fledermäusen, Zauneidechsen und Vögeln und zum Brutvögelschutz sowie zur vorhandenen Flächenräumung sowie zum Artenschutz.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Pflanzen
- finden sich in (1), (4), (5) und (6)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, zum Nicht-Vorhanden-Sein von Biotopen, zur vorhandenen Flächenräumung.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Boden
- finden sich in (1), (3), (5) und (6)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Bodenversiegelung, Schadstoffe/Altlasten und Aufschüttungen sowie Auswirkung des Vorhabens auf den Boden.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Wasser
- finden sich in (1), (3), (5), (6) und (7)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gewässer, Überschwemmungsgefährdung, Hochwasser/-schutz, Uferbereiche.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Klima/Luft
- finden sich in (1) und (5)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtlichem Klima und örtlichem Lokalklima.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Ort- und Landschaftsbild
- finden sich in (1), (5)und (7)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandenes Orts- /Landschaftsbild und zu Bodenaufschüttungen.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in (5) und (7)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: archäologischen Denkmalen (keine vorhanden).
Umweltbezogene Information zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- finden sich in (5)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Ort- und Landschaftsbild.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes und bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Änderung des F-Planes und des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zum Entwurf des B-Planes: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Ergänzend zu dieser Bekanntmachung ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung einschließlich Übersichtspläne auch im Internet unter www.geesthacht.de einzusehen.
Geesthacht, den 11. Juli 2014