Amtliche Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Geesthacht für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 09.05.2014 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert und damit der Gesamtbetrag des
um Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge
gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag
der Erträge 3.468.800 € 40.486.500 € 43.955.000 €
Gesamtbetrag
der Aufwendungen 120.000 € 50.672.100 € 50.552.100 €
Jahresüberschuss
Jahresfehlbetrag 3.588.800 € 10.185.900 € 6.597.100 €
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag
der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit 3.468.800 € 40.007.000 € 43.475.800 €
Gesamtbetrag
der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit 120.000 € 47.506.900 € 47.386.900 €
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und 285.000 € 516.200 € 801.200 €
der Finanzierungstätigkeit
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und 120.000 € 6.217.100 € 6.097.100 €
der Finanzierungstätigkeit
§ 2
Es wird festgesetzt:
der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 350.000 € auf 2.180.000 €
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses
im 3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.
Geesthacht, den 27. Mai 2014