Amtliche Bekanntmachung
über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung der Stadt Geesthacht
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in den z.Zt. gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13. August 2013 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
Die Anlage 2 gemäß § 2, Absatz 3 a der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Geesthacht wird um folgende Straße ergänzt:
Friedrich-Zabel-Ring
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Geesthacht, den 12. November 2013
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