Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB
Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden Gegenstände der unterschiedlichsten Art als Fundsache abgegeben.
Die Verlierer und Finder dieser Fundsachen werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 07. Oktober 2013 geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundsachen, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2012 und dem 28.02.2013
(Fahrräder) hier abgegeben wurden, am 08. Oktober 2013 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.
Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.
Geesthacht, den 16. September 2013