1605 traten Jochim und Christoffer Molling als Zeugen auf. Während Jochim Molling neben seinem Alter, er war damals 50 Jahre alt, auch angab, in Geesthacht geboren worden zu sein, ist aus dieser Quelle über Christoffer Molling nur sein damaliges Alter, 40 Jahre, zu erfahren. Möglicherweise waren die Beiden, deren Namen auch in der Liste der Verbiddelgeldzahler von 1618 wieder auftauchen, Brüder. Aus dem Index der Eheschließungen geht hervor, dass Beneke Molling, der am 8. November 1616 Gesche, die Tochter von Jochim Bruggeman heiratete, ein Sohn von Jochim Molling war. 1644 zählte die Familie Molling, was die Anzahl ihrer Mitglieder betrifft, zu den größten, die damals im Dorf lebten. Im Schadensverzeichnis von 1644 sind sechs Geschädigte aufgeführt, die zu dieser Familie gehörten, nämlich Berenth, Christoffer, Frantz, Hans und Tyes Molling. Nur von der Familie Reimers sind mit sieben mehr Familienmitgliedern in dem Verzeichnis aufgeführt.
Oberhaupt dieser Familie war vermutlich der Hufner Albert Molling. Als dieser am 20. März 1619 heiratete, wurde zu dem Eintrag der Vermerk hinzu gesetzt: „Albert Molling, uf Hein Reimers wesen“. Leider ist der Name seiner Braut nicht überliefert, dieser Vermerk deutet jedoch darauf hin, dass Albert Molling vielleicht als Schwiegersohn von Hein Reimers in den Besitz der Hufe kam. Hein Reimers, der bei seiner Zeugenaussage 1605 40 Jahre alt war und 1618 zu den Zahlern eines erhöhten Verbiddelgeldes von acht Schillingen zählte, war sehr wahrscheinlich einer der Hufner im Dorf. Albert Molling erlitt 1644 Schäden in der Höhe von 374 Mark, er büsste ein: vier Wispel Roggen, anderthalb Wispel Hafer und einen Sack Buchweizen, (Lösegeld für) elf Ochsen, einen anscheinend mit Getreide beladenen Wagen, außerdem Kessel und Grapen, Leinen und Wolle sowie zwei Zaumzeuge für Pferde.
Wie die Verwandtschaftsverhältnisse der folgenden fünf Mollings, die wohl alle Kätner im Dorf waren, untereinander und zu Albert Molling aussahen, lässt sich nicht genau klären. Berenth Molling lag mit der Höhe seines Schadens von 216 Mark, den er 1644 geltend machte, mit an der Spitze der von Kätnern geforderten Summen. Abhanden kamen ihm ein Wispel Roggen, vier Sack Hafer, ein Wagen, zwei Zaumzeuge für Pferde, Leinen, Wolle und Bettzeug, Speck und Brot, (das Lösegeld für) neun Stücke Vieh. Für die Verluste seiner Mutter, die offenbar in seinem Haushalt wohnte, wurde in seiner Schadensmeldung die Pauschalsumme von 21 Mark angesetzt. Der Betrag, den Christoffer Molling 1644 forderte, war mit 35 Mark vergleichsweise gering; er verlor sieben Himten Roggen, Bettzeug, Bekleidung (Hut und sechs Hemden) und (das Lösegeld für) eine Kuh.
Frantz Molling war anscheinend nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch als Fischer oder Schiffer tätig. Unter den in seiner Schadensmeldung aufgeführten Gegenständen im Gesamtwert von 127 Mark waren nämlich auch Schiffstaue und Takelzeug; außerdem büsste er ein: zwei Wispel Roggen, ein Fuder Heu, Bekleidung (u.a. zwei Hemden), eine Zinnkanne; Beil und Sichel. Auch bei Hans Molling, der mit 125 Mark Schäden in ähnlicher Höhe wie Frantz M. geltend machte, gibt es einen Hinweis auf einen mit der Elbe verbundenen Nebenerwerb. Er verlor neben einem Schiffssegel fünf Säcke Roggen, ein Fuder Heu, drei Säcke und einen kleinen Wagen. Welcher der drei Mal im Index der Eheschließungen auftauchenden Hans Mollings identisch mit dem gleichnamigen Kätner war, der 1644 bei dem Söldner-Überfall Schäden erlitt, lässt sich nicht klären. Ein undatierter Eintrag, der zwischen dem 10. November 1628 und dem 20. September 1634 in der genannten Liste erfolgte, betraf die Heirat zwischen Hans Molling und Dorothee Reimers, der Witwe von Jochim Reimers. Weiterhin hatte ein Hans Molling am 8. November 1638 die Ehe mit Catharina Eckerman geschlossen. Nicht auszuschließen ist, dass es 1638 derselbe Molling wie in dem ersten Eintrag war, der sich möglicherweise nach dem Tod seiner Ehefrau Dorothee wieder verheiratet hatte. Zwölf Jahre nach dem Soldatenüberfall, am 26. November 1656, heiratete erneut ein Hans Molling, seine Braut hieß Anne Neybuer. Ob der Bräutigam in jenem Jahr derselbe wie 1638 oder ein jüngerer Molling war, bleibt unbekannt.
Tyes, der fünfte in dem Schadensverzeichnis aufgeführte Molling, war seit dem 4. November 1637 mit Agneta Rieken verheiratet. Die 72 Mark, die er 1644 geltend machte, entfielen auf: (das Lösegeld für) sechs Kühe, vier Schweine, Hafer, zwei Mal Bettzeug, Nutzholz, zwei Sicheln und verschiedene Hausgeräte. Offenbar mit ihm und seiner Frau unter einem Dach lebte seine Mutter, für die er den Verlust von zwei Schweinen und einem Kalb geltend machte.
Über diese fünf männlichen hinaus sind noch vier weibliche Mitglieder der Familie Molling in dem Index der Eheschließungen aufgeführt. So hatte am 24. Oktober 1624 Catharina Molling die Ehe mit einem Hans Meyer geschlossen. Am 22. September 1643 hatte eine Doppelhochzeit stattgefunden: Anken Molling hatte Hinrich Reimers und Catharina Molling Johan Holthoff geheiratet. Eine weitere Anken Molling verheiratete sich am 7. Oktober 1648 mit Karsten Kien.
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