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  Amtliche Bekanntmachung

Plangebiet: Stadtgebiet Geesthacht

Übersichtsplan

 


Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 25.02.2013 gebilligte Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung werden 

vom 08.04.2013 bis 13.05.2013  

erneut im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4.Stock Fachdienst Stadtplanung, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) ausgelegt. Der Landschaftsplan der Stadt Geesthacht steht zur Einsicht zur Verfügung. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 404). 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Geesthacht, den 18.03.2013 

Maren Marquardt
Erste Stadträtin

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