Amtliche Bekanntmachung
des Seniorenzentrums Am Katzbeg - Alten- und Pflegeheim - der Stadt Geesthacht
über den Jahresabschluss 2011
Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes (§ 14 Abs. 5 wird folgendes bekannt gemacht:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Seniorenzentrums am Katzberg - Städtisches Alten- und Pflegeheim -, Geesthacht, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prü-fungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Ver-hältnisse des Heimes i. S. d. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung, den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und die wirtschaftlichen Verhält-nisse des Heimes liegen in der Verantwortung der Leitung des Heimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab-schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Heimes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Heimes Anlass zu Beanstan-dungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Leitung des Heimes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirt-schaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftli-chen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü-fung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Heimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass es für den Fortbestand des Seniorenzentrums am Katzberg erforderlich ist, dass die Ertragslage verbessert wird oder künftig entstehende Verluste durch die Stadt Geesthacht ausgeglichen werden.
Pinneberg, den 30. August 2012
WIRTSCHAFTSRAT
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft GmbH
Zweigniederlassung Pinneberg
Dr. Henrik Bremer
Wirtschaftsprüfer
2. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde in der Sitzung in der Ratsversammlung vom 09.11.2012 in der ge-prüften Form und mit folgendem Jahresergebnis festgestellt:
Bilanzsumme: 5.440.385,40 Euro
Erträge: 3.425.853,16 Euro
Aufwendungen: 3.508.974,47 Euro
Unterdeckung: - 83.121,31 Euro
3. Behandlung des Jahresergebnisses
Die Unterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 83.121,31 € wird, da die Finanzplanung für die Folgejahre keine Gewinne erwarten lässt, als Verlustvortrag behandelt, der gemäß § 8 (6) der Eigenbetriebsverordnung des Landes Schleswig-Holstein in 2013 durch Haushaltsmittel der Stadt auszugleichen ist.
Der Jahresabschluss 2011 des Seniorenzentrums am Katzberg liegt 7 Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich in der Verwaltung des Senioren-zentrums, J.-Ritter-Str. 49, 21502 Geesthacht, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 – 12.30 Uhr, Die. u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr) aus.
Geesthacht, den 12.12.2012 Stadt Geesthacht
Der Bürgermeister
Dr. Volker Manow