Amtliche Bekanntmachung
über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht neuer 451,00 € nicht möglich 1.590,00 € nicht möglich 709,00 € nicht möglich 769,00 € nicht möglich 849,00 € nicht möglich 1.386,00 € nicht möglich 1.463,00 € nicht möglich 1.080,00 € 43,20 € 1.590,00 € 63,60 € 1.335,00 € 53,40 € 2.101,00 € 84,04 € Erwerb je Verlänge- 650,00 € 26,00 € 732,00 € 29,28 € 814,00 € 32,56 € 5,00 € 120,00 € 80,00 € je Grabstelle 206,00 € 257,00 € 206,00 € 257,00 € 103,00 € 103,00 € 103,00 € 50,00 € 155,75 € je Grabstelle 8,00 € 4,00 € nach Aufwand 112,00 € 123,00 € 168,00 € 168,00 € 42,00 € 167,50 € 87,50 € 2. Änderungssatzung
zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 30 der Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 09.11.2012 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der FriedhofsgebührensatzungDas Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht vom 01.05.2008 wird wie folgt geändert:
GEBÜHRENVERZEICHNIS
i.d.F. ab. 01.01.2013lfd. Nr.
Gebührentatbestand
Gebührensatz
Erwerb und Verlängerung des Nutzungsrechtes
(Überlassung der Grabfläche, Bereitstellung, Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Infrastruktur sowie der Grabfeldanlagen.)
Erwerb je
Grabstelle
Verlänge-
rung pro Jahr
Reihengrabstätte
1
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für 15 Jahre
2
für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr für 25 Jahre
im Grabfeld FR 1 einschließlich Pflege
Urnenreihengrabstätte
für 25 Jahre einschließlich Pflege
3
anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte
4
Grabstelle im FR 7
5
Grabstelle in den Grabfeldern FR 2 bis FR 5
6
Grabstätte für zwei Urnen in den Grabfeldern FR 1 und FR 6
7
Grabstätte für zwei Urnen auf Wahlgrabfeldern
Wahlgrabstätte
für 25 Jahre
8
1-stellig
9
2-stellig
10
1-stellig in Sonderlage
11
2-stellig in Sonderlage
Urnenwahlgrabstätte
Grabstelle
rung pro Jahr
für 25 Jahre
12
1-stellig
13
2-stellig
14
2-stellig in Sonderlage
Zweite und weitere Bestattungen / Beisetzungen
in einer belegten Wahl- oder Urnenwahlstätte
15
Für jedes Jahr der zusätzlichen Nutzung der Grabstätte
1/25 der jeweils gültigen
Erwerbsgebühr
Benutzung der Leichenhalle
Aufbewahrung einer Leiche
16
für jeden angefangenen Tag
Benutzung der Kapelle
Trauerfeier
17
bis zu 90 Minuten
18
für jede weiteren angefangenen 60 Minuten
Bestattung bzw. Beisetzung
(Ausheben, Sichern und Schließen des Grabes, pflanzliche Herrichtung)
Reihengrabstätte
19
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lj.
20
Verstorbene ab dem 6. Lj.
Wahlgrabstätte
21
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lj.
22
Verstorbene ab dem 6. Lj.
23
Beisetzung einer Urne
24
Urnenwahlgrabstätte
25
Urnengemeinschaftsgrabstätte
26
Bestattung einer Totgeburt
27
Für Bestattungen bzw. Beisetzungen, die in Ausnahmefällen an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden, ist das zweifache der Gebühr nach den Ziffern 4.1.-4.5. zu entrichten.
Pflanzfertige Herrichtung unbelegter Grabstellen
28
je Grabstelle
Grabschmuck zur Bestattung / Beisetzung
Erdbestattung
29
mit Kunstrasen
Urnenbeisetzung
30
mit Kunstrasen
Ausgrabung
31
Entfernen der Bepflanzung, Freilegen des Sarges/der Urne, Verfüllen des Grabes
Grabstelle auflösen
Grabmal, Fundament, Einfassung und Bepflanzung entfernen und entsorgen. Grabstelle einebnen, mit Pflanzboden auffüllen und mit Rasen einsäen.
32
Kindergrab
33
1-stelliges Reihen- /Wahlgrab
34
2-stelliges Wahlgrab
35
3-stelligen
36
Urnengrab
Grabmalgenehmigungsgebühr
Antragsbearbeitung, jährliche Grabmalkontrolle für 25 Jahre
37
stehendes Grabmal
38
sonstiges Grabmal
39
sonstige Leistungen werden nach Aufwand berechnet
Artikel 2
InkrafttretenDie Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Dr. Volker Manow L.S.
Bürgermeister
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