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  Amtliche Bekanntmachung

                                        über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht


                                                                                              2. Änderungssatzung
                                                                                                            zur
                                                           Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht
       
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 30 der Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 09.11.2012 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Geesthacht vom 01.05.2008 wird wie folgt geändert:
                                                                                  GEBÜHRENVERZEICHNIS

                                                                                      i.d.F. ab. 01.01.2013
lfd. Nr. Gebührentatbestand

neuer
Gebührensatz

  Erwerb und Verlängerung des Nutzungsrechtes
(Überlassung der Grabfläche, Bereitstellung, Unterhaltung und Pflege der allgemeinen Infrastruktur sowie der Grabfeldanlagen.)


Erwerb je
Grabstelle


Verlänge-
rung pro Jahr

  Reihengrabstätte    
1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für 15 Jahre

451,00 €

nicht möglich

2 für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr für 25 Jahre
im Grabfeld FR 1 einschließlich Pflege

1.590,00 €

nicht möglich

  Urnenreihengrabstätte    
  für 25 Jahre einschließlich Pflege    
3 anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte

709,00 €

nicht möglich

4 Grabstelle im FR 7

769,00 €

nicht möglich

5 Grabstelle in den Grabfeldern FR 2 bis FR 5

849,00 €

nicht möglich

6 Grabstätte für zwei Urnen in den Grabfeldern FR 1 und FR 6

1.386,00 €

nicht möglich

7 Grabstätte für zwei Urnen auf Wahlgrabfeldern

1.463,00 €

nicht möglich

  Wahlgrabstätte    
  für 25 Jahre    
8 1-stellig

1.080,00 €

43,20 €

9 2-stellig

1.590,00 €

63,60 €

10 1-stellig in Sonderlage

1.335,00 €

53,40 €

11 2-stellig in Sonderlage

2.101,00 €

84,04 €

  Urnenwahlgrabstätte

Erwerb je
Grabstelle

Verlänge-
rung pro Jahr

  für 25 Jahre    
12 1-stellig

650,00 €

26,00 €

13 2-stellig

732,00 €

29,28 €

14 2-stellig in Sonderlage

814,00 €

32,56 €

  Zweite und weitere Bestattungen / Beisetzungen
in einer belegten Wahl- oder Urnenwahlstätte
   
15 Für jedes Jahr der zusätzlichen Nutzung der Grabstätte 1/25 der jeweils gültigen
Erwerbsgebühr
  Benutzung der Leichenhalle    
  Aufbewahrung einer Leiche    
16 für jeden angefangenen Tag

5,00 €

 
  Benutzung der Kapelle    
  Trauerfeier    
17 bis zu 90 Minuten

120,00 €

 
18 für jede weiteren angefangenen 60 Minuten

80,00 €

 
  Bestattung bzw. Beisetzung

je Grabstelle

 
  (Ausheben, Sichern und Schließen des Grabes, pflanzliche Herrichtung)    
  Reihengrabstätte    
19 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lj.

206,00 €

 
20 Verstorbene ab dem 6. Lj.

257,00 €

 
  Wahlgrabstätte    
21 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lj.

206,00 €

 
22 Verstorbene ab dem 6. Lj.

257,00 €

 
23 Beisetzung einer Urne

103,00 €

 
24 Urnenwahlgrabstätte

103,00 €

 
25 Urnengemeinschaftsgrabstätte

103,00 €

 
26 Bestattung einer Totgeburt

50,00 €

 
27 Für Bestattungen bzw. Beisetzungen, die in Ausnahmefällen an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden, ist das zweifache der Gebühr nach den Ziffern 4.1.-4.5. zu entrichten.  
  Pflanzfertige Herrichtung unbelegter Grabstellen    
28 je Grabstelle

155,75 €

 
  Grabschmuck zur Bestattung / Beisetzung

je Grabstelle

 
  Erdbestattung    
29 mit Kunstrasen

8,00 €

 
  Urnenbeisetzung    
30 mit Kunstrasen

4,00 €

 
  Ausgrabung    
31 Entfernen der Bepflanzung, Freilegen des Sarges/der Urne, Verfüllen des Grabes

nach Aufwand

  Grabstelle auflösen    
  Grabmal, Fundament, Einfassung und Bepflanzung entfernen und entsorgen. Grabstelle einebnen, mit Pflanzboden auffüllen und mit Rasen einsäen.    
32 Kindergrab

112,00 €

 
33 1-stelliges Reihen- /Wahlgrab

123,00 €

 
34 2-stelliges Wahlgrab

168,00 €

 
35 3-stelligen

168,00 €

 
36 Urnengrab

42,00 €

 
  Grabmalgenehmigungsgebühr    
  Antragsbearbeitung, jährliche Grabmalkontrolle für 25 Jahre    
37 stehendes Grabmal

167,50 €

 

38 sonstiges Grabmal

87,50 €

 
39 sonstige Leistungen werden nach Aufwand berechnet    
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Dr. Volker Manow      L.S.
Bürgermeister

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