Amtliche Bekanntmachung
2. Nachtragssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die
Abwasserbeseitigung der Stadt Geesthacht vom 28.11.2007
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.03.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371) der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H., S. 545), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetz vom 13.12.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 499), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 09.11.2012 folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„Die Benutzungsgebühr A beträgt für jeden nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 und § 12 Abs. 1 in
Verbindung mit Abs. 2 ermittelten Kubikmeter Abwasser 2,02 €.
Für die Entleerung und Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird eine Gebühr in Höhe von 7,86 € je Kubikmeter erhoben.
Bei der Ableitung von vorgeklärtem Abwasser bzw. Kühlwasser, das nach den einschlägigen tech- nischen Bestimmungen in eine öffentliche Regenwasserleitung eingeleitet werden darf, beträgt die Benutzungsgebühr für diese Menge je Kubikmeter 0,35 €.“
§ 13 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Die Abwassergebühr beträgt je 25 qm überbauter oder befestigter Fläche.
a) für die Niederschlagswasserbeseitigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze
29,94 € pro Kalenderjahr
b) für die Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke 17,11 € pro Kalenderjahr.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Geesthacht, den 20. November 2012 Stadt Geesthacht
Bürgermeister
Dr. Volker Manow L.S.
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