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  Amtliche Bekanntmachung

                                                                              des Abwasserbetriebes Geesthacht
                                                                                  über den Jahresabschluss 2011                                                                  

                                                               Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes (§ 14 Abs. 5) 
                                                                                    wird folgendes bekannt gemacht:

1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Greiffenhagen GmbH hat unter dem Datum vom
15. Mai 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes getroffen.

2. Feststellung des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss wurde in der Sitzung der Ratsversammlung vom 31.08.2012 in der ge¬prüften Form und mit folgendem Jahresergebnis festgestellt:
Bilanzsumme                                               46.036.993,52 €
Erträge                                                             5.503.437,35 €
Aufwendungen                                               5.486.626,16 €
Jahresgewinn                                                      16.811,19 €

3. Behandlung des Jahresergebnisses:

Gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung vom 31.08.2012 ist der sich nach der Verrechnung des Jahresgewinnes mit dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 345.889,94 €, der Entnahme aus den Rücklagen (Neubewertungsrücklage) in Höhe von 35.629,96 € und der sich ergebende Verlust in Höhe von 293.448,79 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Ausgleich der gebührenfähigen Verluste in Höhe von 181.515,99 € erfolgt durch
Verrechnung mit einem positiven Ergebnis künftiger Jahresabschlüsse.

Der nichtgebührenfähige Verlust in Höhe von 111.932,80 € ist entsprechend § 8 Absatz 6 der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung –EigVO-) vom 15. August 2007 aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt durch Verzicht der Stadt Geesthacht mit sofortiger Wirkung auf die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aus dem Trägerdarlehen in dieser Höhe. Der Darlehensverzicht ist als laufender Ertrag des Wirtschaftsjahres 2012 des Abwasserbetriebes zu erfassen.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen sieben Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich im Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht, Mercatorstraße 14, 21502 Geesthacht, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr) aus.

Geesthacht, den 20.11.2012                                                                                                    Stadt Geesthacht
                                                                                                                                                        Der Bürgermeister

                                                                                                                                                        Dr. Volker Manow 

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