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  Amtliche Bekanntmachung

                                               Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl
                                                                       in der Stadt Geesthacht am 26. Mai 2013

Hierdurch fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 auf.

Es werden in den 16 Wahlkreisen der Gemeinde je 1 unmittelbare Vertreterin oder Vertreter und im Wahlgebiet 15 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen.

Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 08. April 2013, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Maßgebend für die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge und Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung. Vordrucke werden von mir bereitgestellt oder sind im Internet unter www.geesthacht.de abrufbar.

Geesthacht, den 09. Oktober 2012

Dr. Volker Manow
Gemeindewahlleiter

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