Amtliche Bekanntmachung
Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden Gegenstände der unterschiedlichsten Art als Fundsache abgegeben.
Die Verlierer und Finder dieser Fundsachen werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 15. Oktober 2012 geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundsachen, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.11.2011 und dem 29.02.2012 (Fahrräder) bzw. in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2011 und dem 29.02.2012 (alle anderen Fundgegenstände) hier abgegeben wurden, am
16. Oktober 2012 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.
Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.
Geesthacht, den 11. September 2012
Dr. Volker Manow
Bürgermeister