Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Plangebiet: Stadtgebiet Geesthacht
Übersichtsplan:
Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 24.07.2011 gebilligte Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung haben vom 08.08.2011 bis 09.09.2011 öffentlich ausgelegen. Am 12.06.2012 wurde über die Anregungen abgewogen.
Wegen ihrer sich wesentlich von der ausgelegten Planung unterscheidenden Lösungen wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan partiell zu den Abwägungspunkten
für die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Der Plan wird daher
vom 06. Juli bis einschließlich 20. Juli
erneut im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4.Stock Fachdienst Stadtplanung, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den oben aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Da durch die Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs des Flächennutzungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) ausgelegt. Der Landschaftsplan der Stadt Geesthacht steht zur Einsicht zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 406).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Geesthacht, den 14.06.2012
Dr. Volker Manow
Bürgermeister